Gegner stößt bei ungeklärter Ursache auf der Gegenfahrbahn mit Mandant zusammen

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihr... Versicherungsnehmer... war durch einen in seiner Ursache ungeklärt gebliebenen Bremsvorgang in die Gegenfahrbahn geraten und dort mit meinem entgegenkommenden Mandanten zusammengestoßen.

Bei dieser Unfallsituation wird nicht verkannt, dass hier kein Beweis des ersten Anscheins für ein Verschulden Ihre... Versicherungsnehmer... besteht.

Da andererseits auch nicht von einem Verschulden meines Mandanten ausgegangen werden kann, hat die Haftungsverteilung nach der allgemeinen Betriebsgefahr der beiden am Unfall beteiligten Fahrzeuge zu erfolgen (vgl. OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.08.2019 - 4 U 18/19, zfs 2020, 255).

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt