Mandant gerät auf Gegenfahrbahn, Fahrtrichtung des Gegners ungeklärt

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant; Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

zwar ereignete sich der Zusammenstoß auf der Fahrbahnseite Ihre... Versicherungsnehmer..., jedoch steht ferner fest, dass mein Mandant zunächst rechts auf seiner Fahrbahnhälfte gefahren ist und dann mit einer plötzlichen Lenkbewegung nach links in den Bereich der Gegenfahrbahn gelenkt hat. Woher Ihr... Versicherungsnehmer... gekommen ist, blieb strittig.

Der Unfall kann damit nach der Lebenserfahrung auch darauf beruhen, dass Ihr... Versicherungsnehmer... durch ein Fehlverhalten ein Ausweichmanöver meines Mandanten herbeiführte, wie ebenso auf einer Fehlreaktion meines Mandanten. Jedenfalls weist der Ort des Zusammenstoßes allein nicht immer zwingend auf ein Verschulden des Fahrers hin, der seine rechte Fahrbahn verlassen hat. Auch hier ist das gesamte feststehende Unfallgeschehen nach der Lebenserfahrung nicht hinreichend typisch, um bereits nach dem ersten Anschein ein Verschulden meines Mandanten als bewiesen unterstellen zu können.