Nachweis des Hauptuntersuchungstermins auch durch eine wegen Fristablaufs ungültig gewordene Prüfplakette
OLG Dresden, Beschluss vom 30.08.2002 - Aktenzeichen Ss (OWi) 331/02
DRsp Nr. 2003/16286
Nachweis des Hauptuntersuchungstermins auch durch eine wegen Fristablaufs ungültig gewordene Prüfplakette
Der Halter, auf dessen amtlichem Kraftfahrzeug-Kennzeichen die Prüfplakette für die Hauptuntersuchung wegen Fristablaufs ungültig geworden ist, verstößt damit nicht gegen § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1StVZO, wonach er den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nachzuweisen hat.