Nutzungsentgang

Autoren: Decker/Lentz

Eine Nutzungsausfallentschädigung wird ersetzt, vergleichsweise aber in geringerem Umfang als in Deutschland. Der Satz liegt bei etwa 15 Euro/Tag.

Bei einer Reparatur erfolgt der Ersatz für die Dauer der nach dem Gutachten benötigten Reparaturzeit; bei Totalschadenfall wird auch hier der Kostenaufwand nur für eine Mietdauer von bis zu fünf Tagen erstattet.

Der vorstehend aufgeführte Pauschalbetrag gilt für Pkws, gleichgültig welchen Typs.