Mietwagenkosten

Autoren: Decker/Lentz

Mietwagenkosten werden prinzipiell erstattet.

Wenn sich der Unfall in Luxemburg ereignet hat, wird man vor Ort ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug anmieten. Wird das Ersatzfahrzeug jedoch in Deutschland gemietet, ist mit Abzügen zu rechnen, da die Kosten in Luxemburg vergleichsweise niedriger liegen. Ein Abzug für ersparte Eigenkosten wird nicht mehr gemacht.

Bei einer Reparatur werden die Kosten für einen Mietwagen für die Dauer der Reparaturzeit erstattet, allerdings ist hierfür i.d.R. die im Sachverständigengutachten ausgewiesene Dauer maßgebend. Beim Totalschaden werden i.d.R. nur die Kosten für eine Mietdauer von bis zu fünf Tagen ersetzt.