Gutachterkosten

Autoren: Decker/Lentz

Die hierfür anfallenden Kosten werden dann problemlos erstattet, wenn die Beauftragung des Sachverständigen in Abstimmung mit der gegnerischen Versicherung erfolgt ist. Bei einseitig vom Geschädigten erteiltem Gutachtensauftrag gilt das nur eingeschränkt. Gutachterkosten werden regelmäßig abgelehnt, wenn es sich um einen Bagatellunfall handelt. Bei kleineren Schäden ist ein Kostenvoranschlag bzw. eine quittierte Rechnung der Werkstatt ausreichend.