Autoren: Decker/Lentz |
Ein Ersatz ist nur zu erwarten, wenn die unfallbedingte Beschädigung nachgewiesen ist, wofür i.d.R. nur eine Aufnahme im Europäischen Unfallbericht oder im Polizeiprotokoll akzeptiert wird. Unter diesen Voraussetzungen wird dann der Zeitwert gegen Anschaffungsbeleg erstattet.
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