Das Amtsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2001 gegen den Betroffenen wegen vorsätzlichen Rotlichtverstoßes eine Geldbuße von 300 DM verhängt und zugleich ein Fahrverbot von einem Monat festgesetzt. Dagegen wendet sich der Betroffene mit der Rechtsbeschwerde.
Dem angefochtenen Urteil liegen folgende Feststellungen zu Grunde:
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