I.
Das Amtsgericht X. verurteilte den Angeklagten am 04.11.1999 wegen fahrlässiger Körperverletzung in Tateinheit mit fahrlässigem Fahren ohne Fahrerlaubnis. Auf seine Berufung änderte das Landgericht unter Verwerfung im übrigen das Urteil dahingehend ab, dass er - allein - wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt wird. Die Staatsanwaltschaft erstrebt mit ihrer auf die Verletzung sachlichen Rechts gestützten Revision die tateinheitliche Verurteilung des Angeklagten auch wieder wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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