OLG Thüringen - Beschluss vom 23.02.2012
1 Ss Bs 92/11
Normen:
StVG § 24a Abs. 2;
Fundstellen:
VRS 2012, 231
Vorinstanzen:
AG Pößneck - 654 Js 14051/11 - 3 OWi - 04.07.2011,

Ordnungswidrigkeitenrecht; Drogenfahrt; Unterschreiten des analytischen Grenzwerts

OLG Thüringen, Beschluss vom 23.02.2012 - Aktenzeichen 1 Ss Bs 92/11

DRsp Nr. 2012/19392

Ordnungswidrigkeitenrecht; Drogenfahrt; Unterschreiten des analytischen Grenzwerts

Der objektive Tatbestand des § 24a Abs. 2 StVG ist in keinem Fall erfüllt, wenn die festgestellte Konzentration der Substanz eines berauschenden Mittels im Blut des Betroffenen deren jeweiligen analytischen Grenzwert unterschreitet. Das gilt selbst beim (vermeintlichen) Vorliegen rauschmitteltypischer (Ausfall-)Erscheinungen.

1. Das Urteil des Amtsgerichts Pößneck vom 04.07.2011 wird aufgehoben und der Betroffene freigesprochen.

2. Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen fallen der Staatskasse zur Last.

Normenkette:

StVG § 24a Abs. 2;

Gründe:

I. Mit Urteil vom 04.07.2011 verhängte das Amtsgericht Pößneck gegen den Betroffenen wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges am 15.09.2010 unter Wirkung berauschender Mittel eine Geldbuße von 500,- € und ein einmonatiges Fahrverbot unter Anwendung der Wirksamkeitsregelung nach § 25 Abs. 2a Satz 1 StVG. Der Verurteilung lag zugrunde, dass bei Untersuchung einer dem Betroffenen nach der Fahrt entnommenen Blutprobe 0,6 ng THC und 6,9 ng Amphetamin pro ml Blut festgestellt worden waren.