OLG Bamberg - Beschluss vom 04.12.2008
3 Ss OWi 1386/08
Normen:
StVG § 24; StVG § 25 Abs. 1 S. 1; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2; MRK Art. 6 Abs. 1 S. 1; GG Art. 2 Abs. 1;
Fundstellen:
NJW 2009, 2468
NZV 2009, 201
VRA 2009, 82
VRR 2009, 152
zfs 2009, 229

Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer im Bußgeldverfahren; Auswirkung auf ein Fahrverbot

OLG Bamberg, Beschluss vom 04.12.2008 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1386/08

DRsp Nr. 2009/24698

Rechtsfolgen überlanger Verfahrensdauer im Bußgeldverfahren; Auswirkung auf ein Fahrverbot

1. Art. 2 I 1 GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip gewährleistet dem Betr. im Ordnungswidrigkeitenverfahren ebenso wie dem Beschuldigten im Strafverfahren das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren, welches das Recht auf Durchführung des Verfahrens in angemessener Zeit einschließt. Bei Vorliegen eines mit dem Rechtsstaatsprinzip nicht in Einklang stehenden überlangen Verfahrens sind die Gerichte zu sorgfältiger Prüfung verpflichtet, ob und mit welchen Mitteln der Staat gegen den Betroffenen (noch) ordnungswidrigkeitenrechtlich vorgehen kann. Regelmäßig sind deshalb Art und Umfang der Verletzung des Beschleunigungsgebots ausdrücklich festzustellen und das Ausmaß der Berücksichtigung näher zu bestimmen (Anschluss an BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 02.07.2003 - 2 BvR 273/03 und OLG Düsseldorf NZV 2008, 534).