Schmerzensgeld

Autor: Hering

Als Bewertungsfaktor kommt neben Art der erlittenen Verletzungen und der Dauer der Beeinträchtigung auch die entgangene Lebensfreude hinzu. Ein Schmerzensgeld erhält im Todesfall auch der Ehegatte, die Verwandten in gerader Linie, Stiefeltern und -kinder sowie Stiefgeschwister.

Das Schmerzensgeld wird in einem einmaligen Betrag ausgezahlt. Eine Schmerzensgeldrente gibt es nicht. Das Hinterbliebenenschmerzensgeld ist gesetzlich pro Unfall festgelegt. Zurzeit beträgt es 25.395 Euro. Die Aufteilung auf die Betroffenen erfolgt nach freiem Ermessen durch das Gericht.