Haushaltsführungsschaden

Autor: Hering

Im Grundsatz wird der durch den Ausfall der Hausfrau/des Hausmanns entstandene Schaden ebenfalls ersetzt.

Wurde eine Ersatzkraft tatsächlich eingestellt, ist deren Vergütung zu erstatten; wird eine solche nicht eingestellt, gibt es keine Bemessung nach dem Gehalt einer Ersatzkraft, sondern der Richter setzt eine Pauschale fest, die er unter Berücksichtigung der Unannehmlichkeiten und Schwierigkeiten, die der Hausfrau/dem Hausmann durch die Verletzung entstanden sind, bemisst.