Pflegekosten und vermehrte Bedürfnisse

Autor: Hering

Im Grundsatz werden solche Aufwendungen erstattet.

Die Aufwendungen sind in allen Fällen konkret nachzuweisen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vergütung an Pflegepersonal. Eine fiktive Berechnung ist nicht möglich.

Soweit Krankenversicherer Leistungen erbringen, werden diese angerechnet; jedoch geht der Ersatzanspruch nicht auf den Versicherungsträger über.