VG Stuttgart, vom 03.05.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 281/99
Straßenverkehr - Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, Kraftfahreignung, Alkoholproblematik, Trunkenheit im Verkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Privatgutachten
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24.09.2001 - Aktenzeichen 10 S 182/01
DRsp Nr. 2007/12311
Straßenverkehr - Fahrerlaubnis, Wiedererteilung, Kraftfahreignung, Alkoholproblematik, Trunkenheit im Verkehr, Entziehung der Fahrerlaubnis, Medizinisch-psychologisches Gutachten, Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Privatgutachten
»Im Verfahren der Wiedererteilung der Fahrerlaubnis kann die Klärung von Eignungszweifeln wegen einer Alkoholproblematik in den Fällen, in denen - auch erstmalig - ein Fahrzeug im Straßenverkehr bei einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ë oder mehr geführt und deshalb die Fahrerlaubnis entzogen worden war, ausschließlich durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten erfolgen. Die Anordnung, ein solches Gutachten beizubringen, steht nicht im Ermessen der Fahrerlaubnisbehörde.«