OLG Bamberg - Beschluss vom 29.10.2012
3 Ss OWi 1374/12
Normen:
BKatV § 4 Abs. 3; BKatV § 4 Abs. 4; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 ; StPO § 267 Abs. 3; StVG § 24a Abs. 1; StVG § 24a Abs. 3; StVG § 25 Abs. 1; StVG § 25 Abs. 2;

Straßenverkehr; Absehen vom Regelfahrverbot bei nur geringfügiger Überschreitung des Alkoholgrenzwertes

OLG Bamberg, Beschluss vom 29.10.2012 - Aktenzeichen 3 Ss OWi 1374/12

DRsp Nr. 2012/23216

Straßenverkehr; Absehen vom Regelfahrverbot bei nur geringfügiger Überschreitung des Alkoholgrenzwertes

1. Ein Absehen vom gesetzlichen Regelfahrverbot nach § 25 I 2 StVG kommt unbeschadet der Gültigkeit des rechtsstaatlichen Übermaßverbotes nur in Härtefällen ganz außergewöhnlicher Art in Betracht oder wenn wegen besonderer Umstände das Tatgeschehen ausnahmsweise aus dem Rahmen einer typischen Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG derart herausfällt, dass die Verhängung des Regelfahrverbots als offensichtlich unpassend anzusehen wäre (Festhaltung an OLG Bamberg, Beschluss vom 20.08.2008 - 3 Ss OWi 966/08 = DAR 2009, 39 f. = BA 45 [2008], 394 f. = OLGSt StVG § 25 Nr. 43).2. Eine Ausnahme von einem nach §§ 24 a I und III, 25 I 2 StVG i.V.m. § 4 III BKatV verwirkten Regelfahrverbot kann nicht damit begründet werden, dass die in § 24 a I StVG genannten Grenzwerte für die bußgeldbewehrte Atemalkohol- oder Blutalkoholkonzentration nur geringfügig überschritten wurden.

Normenkette:

BKatV § 4 Abs. 3; BKatV § 4 Abs. 4; OWiG § 71 Abs. 1; OWiG § 79 Abs. 1 ; StPO § 267 Abs. 3; StVG § 24a Abs. 1; StVG § 24a Abs. 3; StVG § 25 Abs. 1; StVG § 25 Abs. 2;

Zum Sachverhalt