OVG Niedersachsen - Beschluss vom 24.03.2003
12 LA 19/03
Normen:
BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 14 ;
Vorinstanzen:
VG Hannover, vom 19.11.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 5 A 1152/02

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Besitz von Cannabis

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 24.03.2003 - Aktenzeichen 12 LA 19/03

DRsp Nr. 2006/28681

Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Besitz von Cannabis

»Den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 20.06.2002 (- 1 BvR 2062/96 -, NJW 2002, 2378 ff) und vom 08.07.2002 (- 1 BvR 2428/95 -, NJW 2002, 2381) kommt Bedeutung auch für die Auslegung des § 14 FeV zu.«

Normenkette:

BtMG § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ; FeV § 14 ;

Gründe:

Der Antrag, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, bleibt ohne Erfolg. Die geltend gemachten Gründe für die Zulassung der Berufung - ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO), Divergenz (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) und Verfahrensmangelhaftigkeit (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) - sind zum Teil bereits nicht im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO hinreichend dargelegt und liegen im Übrigen jedenfalls in der Sache nicht vor.

1. Mit dem von ihr in erster Linie geltend gemachten Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des verwaltungsgerichtlichen Urteils kann die Klägerin nicht durchdringen.

Für den Zulassungsgrund des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist für die Darlegung als Mindestvoraussetzung zu verlangen, dass geltend gemacht wird, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist, und die Sachgründe hierfür bezeichnet und erläutert werden.