BayObLG - Beschluß vom 12.06.1998
2 ObOWi 264/98
Normen:
StVG § 25 Abs. 2 lit. a;
Fundstellen:
DAR 1998, 361

Tenorierung des Fahrverbots nach dem 1.3.1998

BayObLG, Beschluß vom 12.06.1998 - Aktenzeichen 2 ObOWi 264/98

DRsp Nr. 1999/1654

Tenorierung des Fahrverbots nach dem 1.3.1998

Bei Verhängung eines Fahrverbots wegen einer vor dem 1.3.1998 gegangenen, aber erst danach geahndeten Verkehrsordnungswidrigkeit ist gem. § 25 Abs. 2a StVG bei der Tenorierung des Fahrverbots hinzuzusetzen, daß dieses erst wirksam wird, wenn der Führerschein in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2 lit. a;

Hinweise:

Anmerkung Hof DAR 1998, 361

Fundstellen
DAR 1998, 361