Todesfallkosten

Autor: Kahles

Kosten für Beerdigung und Grabstein werden übernommen; eine Ausnahme bilden jedoch die Bewirtungskosten für die Trauergäste, die in Portugal nicht ersetzt werden.

Ein Sterbegeld gibt es im portugiesischen Sozialversicherungsrecht. Das Sterbegeld ist auf die vorgenannten Kosten anzurechnen.