Autor: Kahles |
Kosten für Beerdigung und Grabstein werden übernommen; eine Ausnahme bilden jedoch die Bewirtungskosten für die Trauergäste, die in Portugal nicht ersetzt werden.
Ein Sterbegeld gibt es im portugiesischen Sozialversicherungsrecht. Das Sterbegeld ist auf die vorgenannten Kosten anzurechnen.
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