Haushaltsführungsschaden

Autor: Kahles

Bei Verletzungen des haushaltsführenden Partners werden die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet, sofern deren Beschäftigung, insbesondere zur Versorgung von Kindern, notwendig ist.

Für den Fall der Tötung des haushaltsführenden Partners gibt es weder eine einheitliche Rechtsprechung noch allgemeine Richtlinien. Gelegentlich sind in solchen Fällen die Kosten einer Ersatzkraft zugesprochen worden.

Der Schaden ist in beiden Konstellationen jedoch konkret nachzuweisen; eine nach Aufwendungen für eine fiktive Ersatzkraft berechnete Entschädigung gibt es nicht.