Traffiphot III und Multafot

Autor: Christian Sitter

Traffiphot III

Die Rotlichtüberwachungsanlage Traffiphot III ist eine häufig eingesetzte Anlage. Sie gilt als sehr zuverlässig und besteht aus zwei nacheinander verlegten Induktionsschleifen und einem mit der Ampelsteuerung gekoppelten Steuergerät. Bei dem Gerät Traffiphot III handelt es sich um ein standardisiertes Messverfahren (OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2007 -3 Ss OWi 856/06, DRsp Nr. 2007/10735; OLG Schleswig, Beschl. v. 02.04.2014 - 1 Ss OWi 59/14, NZV 2015, 45).

Fehlerquellen

Trotzdem kommt es mitunter zu einer Messung einer längeren Rotlichtzeit, als sie tatsächlich vorlag, insbesondere dann, wenn kein Toleranzabzug gewährt wird. Dies ist hier nicht vorgesehen. Es kann vor allem dann relevant werden, wenn zwischen Haltelinie und Messschleife mehrere Meter liegen, die grundsätzlich abgezogen werden müssten (OLG Hamm, Beschl. v. 01.02.2007 - 3 Ss OWi 856/06, DRsp Nr. 2007/10735), weil die verbundene zeitliche Differenz zwischen Dauer der Rotlichtphase und dem Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie aus technischen Gründen nicht vom Messgerät kompensiert werden kann (Buck/Krumbholz, Sachverständigenbeweis im Verkehrs- und Strafrecht, 2. Aufl. 2013, § 8 Rdnr. 205).

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