OLG Koblenz - Urteil vom 19.04.2001
1 Ss 295/00
Normen:
StGB § 316 ; StPO § 261 ;
Fundstellen:
NZV 2001, 357
VRS 102, 282
Vorinstanzen:
StA Koblenz - 2040 Js 24381/00 ,

Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; richterliche Überzeugungsbildung; Blutalkoholkonzentration; Indizwirkung; Indizienbeweis

OLG Koblenz, Urteil vom 19.04.2001 - Aktenzeichen 1 Ss 295/00

DRsp Nr. 2001/11441

Trunkenheit im Verkehr; Vorsatz; Fahruntüchtigkeit; richterliche Überzeugungsbildung; Blutalkoholkonzentration; Indizwirkung; Indizienbeweis

»1. Auch wenn es aus medizinischer Sicht keinen Erfahrungssatz gibt, der einen allgemeingültigen Rückschluss von der Höhe der Blutalkoholkonzentration auf das Bewusstsein der Fahruntüchtigkeit zulässt, so gestatten es die Erkenntnisse aus der allgemeinen Lebenserfahrung, dem Alkoholisierungsgrad eine Indizwirkung zuzusprechen. 2. Berauscht sich ein Kraftfahrer mit alkoholischen Getränken bis zu einer absolute Fahruntüchtigkeit begründenden Blutalkoholkonzentration, so ergibt sich aus dieser Tatsache ein in der Beweiswürdigung verwertbarer Hinweis darauf, dass er zumindest mit seiner Fahruntüchtigkeit rechnet und sie billigend in Kauf nimmt, wenn er gleichwohl ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führt.