Autor: Felix Koehl |
Die Fahrerlaubnis wird grundsätzlich unter folgenden Voraussetzungen neu erteilt:
ordnungsgemäßer Antrag |
ordentlicher Wohnsitz im Inland |
Wiedererlangung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen |
(ausnahmsweise) Bestehen einer erneuten Fahrererlaubnisprüfung |
(eventuell) Ablauf von die Neuerteilung hindernden Fristen |
kein Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR-Staates |
Literaturhinweise zu Vertiefungszwecken:
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