Autoren: Decker/Lentz |
Sind durch den Unfall zusätzliche Übernachtungen erforderlich oder solche an einem anderen als dem vorgesehenen Ort, werden diese Kosten gegen Beleg erstattet; allerdings muss detailliert nachgewiesen werden, dass die Übernachtung unvermeidbar gewesen ist. Es muss möglichst eine preisgünstige Unterbringung gewählt werden.
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