Autor: Christian Sitter |
Die bekannten Rotlichtüberwachungsgeräte zählen zu den standardisierten Messverfahren. Bei den standardisierten Messverfahren läuft der Vorgang gerichtsbekannt stets gleichförmig ab, er bringt reproduzierbare Ergebnisse, die technischen Geräte und deren systemimmanente Fehler sind bekannt und werden durch einen Toleranzabzug ausgeglichen. Das Verfahren ist durch Normen so weit vereinheitlicht, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind (BGH, Beschl. v. 19.08.1993 - 4 StR 627/92, BGHSt 39, 291; OLG Bamberg, Beschl. v. 04.04.2016 - 3 Ss OWi 1444/15,
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