Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung
BayObLG, Beschluß vom 28.07.1998 - Aktenzeichen 2 ObOWi 369/98
DRsp Nr. 1999/1653
Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung
Drei Vorahndungen mit Geldbußen im Bereich von 80 bis 100 DM rechtfertigen nicht die Verhängung eines Fahrverbots wegen beharrlicher Pflichtverletzung, wenn die zur Ahndung stehende Geschwindigkeitsüberschreitung wiederum im unteren Bereich der von der BKatV erfaßten Fälle liegt.