KG - Beschluss vom 07.02.2018
3 Ws (B) 32/18 - 122 Ss 193/17
Normen:
OWiG § 73 Abs. 3; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 24; StVZO § 30 Abs. 1 Nr. 1; StVZO § 31 Abs. 2; StVZO § 38 Abs. 1 S. 2; StVZO § 38a; StVZO § 41; PBefG § 4 Abs. 4; DKV § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
AG Berlin-Tiergarten, vom 11.10.2017 - Vorinstanzaktenzeichen OWi 7965/17

Voraussetzungen des Schuldspruchs wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO

KG, Beschluss vom 07.02.2018 - Aktenzeichen 3 Ws (B) 32/18 - 122 Ss 193/17

DRsp Nr. 2018/11054

Voraussetzungen des Schuldspruchs wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO

Der Schuldspruch wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen § 31 Abs. 2 StVZO setzt Feststellungen voraus, wie diejenige Person, die das Fahrzeug geführt hat, in dessen Besitz gelangt ist und durch welche Handlung oder Unterlassung der Betroffene hierfür verantwortlich war.

Auf die Rechtsbeschwerde der Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 11. Oktober 2017 mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde - an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

OWiG § 73 Abs. 3; OWiG § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2; StVG § 24; StVZO § 30 Abs. 1 Nr. 1; StVZO § 31 Abs. 2; StVZO § 38 Abs. 1 S. 2; StVZO § 38a; StVZO § 41; PBefG § 4 Abs. 4; DKV § 1 Abs. 1;

Gründe:

Das Amtsgericht Tiergarten hat die Betroffene wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen §§ 31 Abs. 2, 69a (zu ergänzen: Abs. 5 Nr. 3) StVZO, § 24 (zu ergänzen: Abs. 1) StVG, (zu ergänzen: § 1 Abs. 1 BKatV i.V.m. der Anlage (zu § 1 Abs. 1 BKatV) Abschnitt I lfd. Nr.) 189.2.1 BKatV (richtig: BKat) zu einer Geldbuße von 270,00 Euro verurteilt.

Die dagegen gerichtete Rechtsbeschwerde der Betroffenen, mit der die Verletzung formellen und sachlichen Rechts gerügt wird, hat (vorläufigen) Erfolg.