Die im Gutachten vorgeschätzte Wertminderung entspricht nicht der Marktlage

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Anspruch meines Mandanten ist nicht auf den im Gutachten angegebenen Wertminderungsbetrag beschränkt.

Es blieb unberücksichtigt, dass für das Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt kaum Nachfrage besteht. Die Folge ist, dass sich der Schaden besonders nachteilig auswirkt.

Da die übliche Berechnungsmethode des merkantilen Minderwerts in erster Linie vom Zeitwert des Fahrzeugs ausgeht und nicht die Marktgängigkeit des geschädigten Modells besonders berücksichtigt  , würde dies hier zu einem unangemessenen Ergebnis führen.