Schätzung der Wertminderung

 

 

 

Name der

Versicherung

Straße, Hausnr./Postfach

PLZ Ort

 

Ort, Datum

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

unabhängig von der Frage, ob durch den hohen Stand der Reparaturtechnik eine technisch einwandfreie Behebung der Unfallschäden möglich ist, steht fest, dass das Fahrzeug meines Mandanten in Zukunft ein Unfallwagen ist und bei möglichen Verkäufen als solches zu bezeichnen ist.  

Es ist anerkannt, dass sich diese Tatsache wertmindernd für einen eventuellen Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt auswirkt (so zuletzt BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, NZV 2005, 82; BGH, Urt. v. 06.12.2012 - VII ZR 84/10, NJW 2013, 525).

Nach der von den Gerichten verwendeten Methode "Ruhkopf/Sahm" (OLG Celle, Urt. v. 30.09.2009 - 14 U 63/09, SP 2010, 78) ergibt sich für ein Fahrzeug im ... Zulassungsjahr bei einem Anteil der Reparaturkosten im Verhältnis zum Wiederbeschaffungswert von ... % ein merkantiler Minderwert von ... %.