Name der
Versicherung
Straße, Hausnr./Postfach
PLZ Ort
Ort, Datum
Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...
Sehr geehrte Damen und Herren,
unabhängig von der Frage, ob durch den hohen Stand der Reparaturtechnik eine technisch einwandfreie Behebung der Unfallschäden möglich ist, steht fest, dass das Fahrzeug meines Mandanten in Zukunft ein Unfallwagen ist und bei möglichen Verkäufen als solches zu bezeichnen ist.
Es ist anerkannt, dass sich diese Tatsache wertmindernd für einen eventuellen Verkauf auf dem Gebrauchtwagenmarkt auswirkt (so zuletzt BGH, Urt. v. 23.11.2004 - VI ZR 357/03, NZV 2005, 82; BGH, Urt. v. 06.12.2012
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Nach der von den Gerichten verwendeten Methode "Ruhkopf/Sahm"
(OLG Celle, Urt. v. 30.09.2009 - 14 U 63/09, SP 2010,
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