Merkantile Wertminderung bei Nutzfahrzeugen

 

 

Name der

Versicherung

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Ort, Datum

 

 

 

Versicherungs-/Schadennr. ...; Mandant, Unfall vom ...

Sehr geehrte Damen und Herren,

der durch das Sachverständigengutachten belegte und bezifferte Anspruch auf Ersatz des merkantilen Minderwerts ist begründet, auch wenn es sich bei dem unfallgeschädigten Fahrzeug meines Mandanten um ein Nutzfahrzeug handelt.

In der Rechtsprechung wurde mehrfach festgehalten, dass der Anspruch auf merkantile Wertminderung auch bei Nutzfahrzeugen besteht (z.B. BGH, Urt. v. 18.09.1979 - VI ZR 16/79, VersR 1980, 46; LG Köln, Urt. v. 12.11.2009 - 15 O 301/08, SP 2010, 223). Die dort genannten näheren Voraussetzungen für einen merkantilen Minderwert sind gegeben:

-    Der eingetretene Schaden ist von einigem Gewicht, und

-    für das Fahrzeug meines Mandanten besteht ein ausreichend bestückter Gebrauchtwagenmarkt.

Bezüglich der dafür erforderlichen Feststellungen verweise ich auf das bereits vorgelegte Sachverständigengutachten, das inhaltlich keine Fehler erkennen lässt.

Diesen Sachverständigenfeststellungen widersprechende Tatsachen wurden von Ihnen weder behauptet noch nachgewiesen.  

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwalt

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