Schätzung

Autor: Hans-Helmut Schaefer

Aufklärung durch Gericht

Macht der Beschuldigte keine, unzureichende oder falsche Angaben über seine finanziellen Verhältnisse, ist die Aufklärungspflicht des Gerichts in diesem Punkt eingeschränkt, BVerfG, Beschluss vom 01.06.2015 - 2 BvR 67/15. Sind die Bemessungsgrundlagen leicht und ohne unzumutbaren Aufwand von Amts wegen zu ermitteln, hat das Gericht dieses durchzuführen (BayObLG, Beschl. v. 04.10.1985 - RReg 1 St 249/85, DAR 1986, 243). Sonst kann das Gericht schätzen, § 40 Abs. 3 StGB (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.01.1995 - 5 Ss 437/04 - 154/94 I, VRS 89, 32).

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