Autor: Hans-Helmut Schaefer |
Das Vermögen ist nach §§ 46, 40 Abs. 3 StGB mit zu berücksichtigen (BayObLG, Beschl. v. 23.03.1987 -
Es gilt der Grundsatz, dass Geldstrafen nicht konfiskatorischen Charakter haben dürfen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Vermögensstrafe für verfassungswidrig und die Nichtigkeit des früheren §
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