LG Berlin - Urteil vom 14.11.1968 (17 O 334/67)
Totalschaden eines sogenannten Oldtimer-Pkw mit Baujahr 1932; der »Gebrauchswert« wurde auf 600,-- DM, der »Marktwert« auf 4.000,-- bis 4.500,-- DM geschätzt. Das Urteil spricht einen weiteren Gesichtspunkt für [...]