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AG Wetzlar - Urteil vom 29.09.2005 (39 C 473/05)

Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Aspekt ein Anspruch auf die [...]
AG Wetzlar - Urteil vom 11.08.2005 (39 C 949/04)

Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall aufgrund eines auf der Straße laufenden Hundes

Von der Darstellung des Tatbestandes wird nach § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO abgesehen. Die zulässige Klage ist unbegründet. Der Kläger hat aufgrund der von ihm zu tragenden einfachen Betriebsgefahr seines Fahrzeuges [...]
AG Wetzlar - Urteil vom 30.06.2005 (39 C 2089/04)

Haftungsverteilung bei Kollision eines Wohnmobils mit einem Verkaufsschirm auf einem Supermarktparkplatz

Der Kläger begehrt Ersatz der Schäden, die an seinem Wohnmobil bei der Kollision mit einem Verkaufsschirm der Beklagten zu 1) entstanden sind. Der Kläger fuhr am 23.9.2003 gemeinsam mit seinem Sohn mit seinem Wohnmobil [...]