OVG Saarland - Beschluss vom 07.08.2024 (1 B 80/24)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 30. April 2024 - 5 L 403/24 - wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der [...]