Mietwagenkosten

Autoren: Hartmann/Schomerus

Im Rahmen der außergerichtlichen Regulierung wird immer häufiger Ersatz geleistet, wobei es aber auf die Dauer und die Ausstattung des gemieteten Fahrzeuges und die Notwendigkeit seiner Inanspruchnahme ankommt. Parallel dazu wird auch vor den Gerichten immer häufiger ein Anspruch auf die Erstattung der kausalen und adäquaten Mietwagenkosten bejaht. Von einer generellen Anerkennung aber kann noch nicht gesprochen werden, und so bleibt es unter Berücksichtigung des Kostenrisikos im Einzelfall riskant, Mietwagenkosten einzuklagen.