Übernachtungs- und Stornokosten

Autoren: Hartmann/Schomerus

Eine Entschädigung für Mehrkosten durch Reiseunterbrechung oder durch Absage der Reise werden bei der außergerichtlichen Regulierung i.d.R. nicht erstattet. Es hängt aber davon ab, inwieweit diese als unabdingbar und adäquat nachgewiesen werden können.