Erwerbsschaden

Autor: Tufan

Nach dem türkischen Obligationenrecht ist auch Ersatz für eine Beeinträchtigung des beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommens des Verletzten zu leisten. Der Schaden ist anhand des Grades und der Dauer der Arbeitsunfähigkeit sowie der Höhe des vor dem Unfall erzielten Einkommens zu belegen. Bei Arbeitnehmern ist dies durch Bescheinigung des Arbeitgebers, bei Selbständigen durch Steuerbescheide oder Bestätigung des Steuerberaters nachzuweisen. Zugrunde gelegt werden die Nettobeträge.