Autoren: Götsche/Kretzschmar |
PraxishinweisDer Abtretungsantrag kann auch mit dem erstmaligen Antrag auf Zahlung der Ausgleichsrente kombiniert werden (siehe das nachfolgende Muster in Teil 21.1.4). Der Abtretungsanspruch erstreckt sich nicht auf Rückstände (§ 21 Abs. 2 VersAusglG). |
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|