OLG Stuttgart - Beschluss vom 28.02.2005 (15 WF 21/05)
Die Beschwerde ist zulässig. Sie ist rechtzeitig eingelegt, nachdem der Schriftsatz vom 10.12.2004 als Rechtsmittel gegen die eingeschränkte Beiordnung zu den Bedingungen eines am Sitz des Prozessgerichts ansässigen [...]