OLG Nürnberg - Beschluss vom 22.07.2011 (7 UF 830/11)
1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg - Abteilung für Familiensachen - vom 30. März 2011, Az. 105 F 396/11, abgeändert. Der Antragsteller hat das Recht und die Pflicht [...]