Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 45 Abs. 1 WEG,
Die Entscheidungen der Vorinstanzen sind nicht frei von Rechtsfehlern, soweit der Beschluss der Eigentümerversammlung von 06.10.1998 zu TOP 5 für ungültig erklärt worden ist. Im übrigen sind die Entscheidungen hinsichtlich der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer vom 14.08.1999 zu TOP 4 nicht zu beanstanden.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|