I. Der Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird.
Der Antragsteller hat am 19.5.1993 beantragt, "die von der Antragsgegnerin in der Wohnungseigentümerversammlung vom 24.4.1993 gefaßten Beschlüsse" für ungültig zu erklären. Er hat dazu ausgeführt:
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