OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 18.05.1992
20 W 177/91
Normen:
BGB § 626 ; WEG § 26 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;
Fundstellen:
OLGZ 1993, 63
Wohnungseigentümer 1994, 42
ZMR 1992, 356

Abwahl des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.05.1992 - Aktenzeichen 20 W 177/91

DRsp Nr. 1995/5068

Abwahl des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund

Die Abwahl des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages sind gerechtfertigt im Falle eines bauträgeridentischen bzw. bauträgerverwandten Verwalters, der durch Vorenthaltung von Informationen über den Stand von Nachbesserungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum das Vertrauensverhältnis gegenüber den Wohnungseigentümern zerstört hat.

Normenkette:

BGB § 626 ; WEG § 26 § 43 Abs. 1 Nr. 4 ;

Gründe: