Abwahl des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 18.05.1992 - Aktenzeichen 20 W 177/91
DRsp Nr. 1995/5068
Abwahl des Verwalters und Kündigung des Verwaltervertrages aus wichtigem Grund
Die Abwahl des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage und die fristlose Kündigung des Verwaltervertrages sind gerechtfertigt im Falle eines bauträgeridentischen bzw. bauträgerverwandten Verwalters, der durch Vorenthaltung von Informationen über den Stand von Nachbesserungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum das Vertrauensverhältnis gegenüber den Wohnungseigentümern zerstört hat.