OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 03.07.1992 (20 REMiet 2/92)
Anhand der Akten ergibt sich folgender, vom Landgericht im Vorlagebeschluß nur unvollständig mitgeteilter Sachverhalt: Die Klägerin ist Eigentümerin der Grundstücke mit den Häusern Straße 27 und 29. Von ihr haben die [...]