OLG Köln - Beschluß vom 03.12.1992 (12 W 32/92)
»Bei einem verzinslichen Darlehensvertrag, der grundsätzlich unter das Gesetz über den Widerruf von Haustürgeschäften fällt ..., besteht die Hauptleistungspflicht des Darlehensnehmers i.S. von § 2 Abs. 1 Satz 4 HWiG in [...]