Die zulässige weitere Beschwerde ist teils unbegründet (Eigentümerbeschluß vom 18.9.1989), teils führt sie zur Aufhebung und Zurückverweisung (Eigentümerbeschluß vom 9.5.1990 hinsichtlich der Verweigerung der Zustimmung zum Betrieb der Gaststätten).
|
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|