OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 14.04.1992 (20 W 202/91) - DRsp Nr. 1997/6635
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 14.04.1992 - Aktenzeichen 20 W 202/91
DRsp Nr. 1997/6635
Das Recht zur Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen innerhalb der Anfechtungsfrist (§ 23 Abs. 4WEG) steht auch einem sogen. werdenden Wohnungseigentümer zu, der nach einer Beschlußfassung der Wohnungseigentümerversammlung, aber vor Ablauf der Anfechtungsfrist als Wohnungseigentümer ins Wohnungsgrundbuch eingetragen wird.