Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümer untereinander
OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.11.1992 - Aktenzeichen 20 W 395/92
DRsp Nr. 2006/10015
Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümer untereinander
»1. Zur Verkehrssicherungspflicht der Wohnungseigentümer untereinander (Verwalterhaftung, Übernahmehaftung der Gemeinschaft, Eigenhaftung der Wohnungseigentümer).2. Ersatzansprüche sind je nach der Betroffenheit (gemeinschaftliches Eigentum, Sondereigentum) unterschiedlich zu beurteilen.«